Samstag, 18. April 2009

Mehr zum Thema Organspende...

Während man sich in Deutschland vor seinem Tod mit Hilfe des Organspendeausweises für oder gegen eine Spende nach dem festgestellten Hirntod ausspricht, beziehungsweise Angehörige nach dem vermutlichen Willen des Verstorbenen entscheiden ("erweiterte Zustimmungsregelung") gilt in Spanien die Regelung des "Widerspruches". Danach ist laut Gesetz jeder potentiell Organspender ( auch wenn eher das System des "erweiterten Widerspruchs" zur Anwendung kommt, das heißt, dass auch Familienangehörige nach dem Tod des potentiellen Spenders einer Organentnahme widersprechen können bzw. zustimmen.).

(Links zur Organspende in Dt. z.B.:

1. http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende
2. http://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsgesetz_(Deutschland)
3. http://www.eurotransplant.nl/)

Auf den Seiten von Wikipedia finden sich zusätzlich noch sehr nütliche Links zu den Seiten der Bundesärztekammer (um eventuelle Zweifel zur Hirntodfeststellung zu mindern. Das ist wirklich eine komplizierte Angelegenheit, die zu gewissenhaftem Arbeiten und Dokumentation verpflichtet und nicht leichtsinnig betrieben wird, da es in Deutschland alles sehr gut dokumentiert und belegt werden muß. Deshalb sollte niemand denken, dass ihm bei der ersten Gelegenheit die Organe entnommen werden und er "einfach so sterben gelassen wird", wenn er einen Organspendeausweis besitzt. In Deutschland und (bisher auch) in Spanien habe ich es bisher immer erlebt, wenn ein Arzt an der Behandlung eines Patienten beteiligt und anwesend war (Notaufnahme, im OP) dann wurde immer alles erdenklich Mögliche getan, egal ob jung, alt, krank, "gesund", damit der Patient überlebt und bisher wurde ich nie Zeuge eines "herzlosen" Arztes, der einen Patienten nur als "Organbank" gesehen hat, der schnell sterben gelassen wird. Es fällt sehr schwer einen Patienten zu verlieren, denn man hat die Verantwortung für sein Leben und kann sie auch nicht einfach so von sich schieben.)

Also, keine Angst, sondern "nur MUT!" zum Organspendeausweis!

Aus Wikipedia über die Organspende in Deutschland nach dem Tod:

"In Deutschland können Verstorbenen Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der Hirntod sicher nachgewiesen ist und eine Zustimmung vorliegt.

In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung, das heißt man kann die Zustimmung zur Organspende zu Lebzeiten zum Beispiel in einem Organspendeausweis dokumentieren. Liegt bei einem Verstorbenen keine dokumentierte Entscheidung zur Organspende vor, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende nach dem Tod. Die DSO organisiert alle Schritte des Organspendeprozesses einschließlich des Transports der Organe zu den Empfängern. Dazu sind bundesweit fast 70 Koordinatoren der DSO im Einsatz. Sie unterstützen das Personal in den Krankenhäusern im Ablauf der Organspende.

Liegt eine Einwilligung zur Organentnahme vor, so schickt der Koordinator vor Ort Blutproben des Verstorbenen zur Laboruntersuchung. Die Blutgruppe und Gewebemerkmale werden bestimmt. Beides sind wichtige Daten für die Vermittlung der entnommenen Organe. Außerdem wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten.

Die ermittelten Werte gehen an die Vermittlungsstelle "Eurotransplant". Ein spezielles Computerprogramm gleicht hier die Daten der Spenderorgane mit allen Empfängern auf der Warteliste ab. Die Vermittlung der Organe erfolgt nach rein medizinischen Gesichtspunkten.

Sobald feststeht, wohin die entnommenen Organe gehen, organisiert der Koordinator in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Er sorgt für den Transport der Entnahmeteams und der entnommenen Organe. Der Verstorbene kann anschließend bestattet werden. Die Angehörigen erfahren nicht, wer die gespendeten Organe erhalten hat. Sie können sich aber über den Koordinator erkundigen, wie es den Transplantierten geht."

Ganz so einfach funktioniert es trotz der bestehenden Koordination aber nicht.
Nicht umsonst ist die Spenderate in Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarländern wesentlich niedriger.

Dazu in der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates 2007 zu den möglichen Gründen:

...Zwar gibt es in der Bevölkerung durchaus Vorbehalte gegen
eine Organspende. Manche Menschen legen Wert darauf, dass
ihr Körper unversehrt bestattet wird, und manche möchten
ihren Angehörigen nicht zumuten, dass die Phase des Abschiednehmens
und der Trauer durch die Prozeduren der Organentnahme
belastet wird. Auch wird das Hirntodkriterium nicht
von allen akzeptiert, und es gibt Misstrauen, dass für Patienten
vielleicht nicht das medizinisch Mögliche getan werden könnte,
wenn sie als Organspender in Betracht kommen. Diese Vorbehalte
sind ernst zu nehmen und zu respektieren, und sie werden
sich auch durch Aufklärungskampagnen oder die Erhöhung
der Transparenz der Transplantationsmedizin nicht vollständig
ausräumen lassen. Aber sie führen nur bei etwa 20 Prozent der
Bevölkerung dazu, dass sie erklären, selbst nicht Organspender
sein zu wollen.
Dagegen befürworten mehr als 80 Prozent der
Menschen in Deutschland die Organspende im Allgemeinen
und zwei Drittel erklären sich grundsätzlich bereit, selbst Organspender
zu sein; etwa zehn Prozent sind jeweils unentschieden.

... Nach einer Forsa-Erhebung von 1999 lag sie bei Befragten, die sich nach
eigenem Bekunden intensiv mit dem Thema Organspende befasst
hatten, bei 78 Prozent, während sie bei denjenigen, die sich
gar nicht mit dem Thema beschäftigt hatten, nur bei 44 Prozent lag.
...
Die Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Transplantationsmedizin
und der Organspende ist daher nicht der entscheidende Grund dafür,
dass es in Deutschland weniger postmortale Organspenden gibt
als in europäischen Nachbarländern.

Für die Erklärung des Organmangels in Deutschland
wird man vor allem zwei Gründe in Betracht ziehenmüssen:

Zum einen gibt es organisatorische Defizite und Fehlsteuerungen im
Gesundheitssystem, die zu Problemen bei der Erkennung und
Meldung möglicher Spender in den Krankenhäusern führen
(Ausbildung des Personals hinsichtlich Gespräche mit Angehörigen (Kurze Zeitspanne zwischen Tod und Organspende und emotional schwierige Situation für Angehörige, falls sich Spender nicht vor seinem Tod bereiterklärte), Vorbereitung der Organspende, Kostendeckung, Hirntodfeststellung, Tages-/ Nachtzeitbereitschaft, da Organspenden meißtens nachts-> Personalmangel und Versorgung am nächsten Tag schwer regelbar);

zum anderen begrenzt die rechtliche Regelung in Deutschland
den Kreis möglicher Organspender stärker als in anderen
Ländern, indem sie eine Entnahme von Organen nur mit ausdrücklich
erklärter Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen
zulässt (Spendebereitschaft? Belastung der Angehörigen, falls Verstorbener hinsichtlich Organspende keinen Willen geäußert hat.).

Ein Indiz für den Einfluss rechtlicher Zulassungsregeln
ist der Umstand, dass es in den Ländern, in denen
eine postmortale Organentnahme bereits zulässig ist,wenn der
Verstorbene beziehungsweise seine Angehörigen ihr nicht widersprochen
haben (Widerspruchsregelung), im Durchschnitt
mehr Organspenden
gibt als in Ländern, in denen – wie in
Deutschland – die Zustimmungsregelung gilt.
So werden zum Beispiel in Belgien und Österreich deutlich über 20 postmortale
Organspenden pro eine Million Einwohner erreicht, in Spanien
sogar über 30,während die Spenderate in Deutschland bei
etwa 15 stagniert
. An diesem Befund kommt man auch nicht
mit dem Hinweis vorbei, dass es in Deutschland starke regionale
Schwankungen gibt und in einigen Bundesländern unter
der Geltung der Zustimmungsregelung deutlich höhere Organspenderaten
erzielt wurden, in Mecklenburg-Vorpommern sogar
mehrfach in der Größenordnung der Werte für Spanien.

In den Ländern, in denen eineWiderspruchsregelung gilt, gibt
es ebenfalls regionale Schwankungen, aber umeinen insgesamt
höheren Mittelwert als bei uns. Angesichts dessen erscheint es
angezeigt, die in Deutschland geltende gesetzliche Regelung zu
überdenken. Im Folgenden sollen Alternativen einer ethischen
Bewertung unterzogen und auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüft werden
.


Bei Anregungen oder Fragen sind Kommentare herzlich willkommen!

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